Lizenzen
Unsere Basislizenz umfasst die wichtigsten Anwendungsfälle: Desktop (1 Nutzer), Web (10.000 Pageviews im Monat) und Social-Media (10.000 Follower).
Ein größeres Lizenzvolumen und weitere Nutzungsarten (Audio-Visual, App) können hinzugewählt werden. Weitere Optionen gibt’s auf Anfrage.
Im vereinbarten Lizenzrahmen zahlst Du einmalig, die Lizenz ist dann dauerhaft gültig.
Fragen werden in den FAQ beantwortet, falls nicht, gern durch uns persönlich. Die detaillierten Lizenzbedingungen findest Du nachfolgend.
der Fontwerk GmbH, Prenzlauer Allee 186, 10405 Berlin (nachfolgend „Fontwerk“)
Wir gewähren dem Lizenznehmer bzw. der Lizenznehmerin eine zeitlich und örtlich unbegrenzte, nicht-exklusive Lizenz für die Nutzung der Font-Software für private oder geschäftliche Zwecke.
Inhalt und Umfang der Lizenz bestimmen sich anhand des im Nutzungsvertrags ausgewählten Lizenzmodells in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fontwerk GmbH für den Webshop („Webshop-AGB“) sowie diesen Lizenzbedingungen, soweit auf das gewählte Lizenzmodell jeweils anwendbar.
Ziel des Lizenzmodells von Fontwerk ist es insbesondere, Nutzenden Rechtssicherheit bei der Verwendung einer Font-Software für verschiedene Formate eines Projektes zu schaffen.
Wenn im Text die männliche Form verwendet wird, geschieht dies ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.
Der „Lizenznehmer“ ist der- oder diejenige, der oder die die Lizenz an der Font-Software von Fontwerk erworben hat und diese bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser Bedingungen auf Desktop, Webseite, App, Social-Media oder im Bereich Audio-Visual nutzt oder überträgt. Es ist unerheblich, ob der Lizenznehmer Unternehmer/-in oder Verbraucher/-in ist. Als Lizenznehmer wird auch der- oder diejenige bezeichnet, für den der oder die Käufer/-in die Lizenz erworben hat.
„Berechtigter Nutzer“ ist der- oder diejenige, der oder die das Nutzungsrecht bestimmungsgemäß vom Lizenznehmer ableitet. Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Mitarbeitende des Lizenznehmers, welche in dessen Einverständnis mit der Font-Software arbeiten.
Als „Dritte“ werden alle Personen bezeichnet, welche keinerlei Rechte zur Nutzung oder Veräußerung der Font-Software innehaben. Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich Endnutzer und Endnutzerinnen von mit der Font-Software erstellten Dokumenten, Webseiten, Apps oder digitalen Publikationen.
„Font-Software“ bezeichnet das Produkt an welchem der Lizenznehmer die Lizenz zur Nutzung erwirbt, nämlich die von Fontwerk auf der Grundlage von Schriftdesigns erstellte kodierte Schriftensoftware, welche als digitaler Font auf Computern und anderen Geräten zur Darstellung des Schriftdesigns verwendet werden kann. Von dem Begriff der Font-Software umfasst ist die mitgelieferte Dokumentation.
„Schriftdesign“ bezeichnet die durch die Font-Software erzeugte bildliche Darstellung der Schrift, inklusive typografischer Zeichen wie Buchstaben, Ziffern, Ornamenten, Symbolen oder Satz- und Sonderzeichen.
Als „Nutzungsvertrag“ wird der Vertrag über den Erwerb der jeweiligen Nutzungsrechte an der ausgewählten Font-Software bezeichnet, welcher zwischen Fontwerk und dem Lizenznehmer abgeschlossen wird. Der
Nutzungsvertrag kann sowohl im Wege des von Fontwerk unter www.fontwerk.com betriebenen Webshops als auch im Wege individueller Vertragsverhandlungen zustande kommen.
Als „Lizenzmodelle“ werden die von Fontwerk im Webshop dargestellten und zum Kauf angebotenen Optionen „Trial“, „Basis“ und „Extended“ bezeichnet. Jedes Lizenzmodell räumt dem Lizenznehmer verschiedene Nutzungsarten in unterschiedlichem Umfang ein. Der Inhalt der jeweiligen Lizenzmodelle ist unter fontwerk.com/de/licensing dargestellt oder kann bei Fontwerk angefragt werden.
Als „Nutzungsart“ werden die Einsatzmöglichkeiten der Font-Software bezeichnet. Dabei handelt es sich um die Nutzung für Desktop (Print), Web, Social-Media, Audio-Visual und Apps.
„App“ ist die Kurzform von Applikation und bezeichnet ein eigenständiges Softwareprogramm, welches auf unterschiedlichen Geräten abspielbar ist und Dritten als Anwendung zur Verfügung gestellt wird. Dazu zählen sowohl Mobil-Programme, sog. mobile Apps (z.B. iOS- und Android-Apps) als auch Desktop-Programme, sog. native oder Desktop-Apps (z.B. macOS-, Windows- und Linux-Apps).
Etwaige spätere Updates sind von dem Begriff der App umfasst und müssen nicht gesondert vergütet werden, insoweit sich der Inhalt oder Umfang der App nicht maßgeblich ändert. Inhalt und Umfang sind jedenfalls dann maßgeblich geändert, wenn eine Abweichung von mehr als 10% vorliegt.
„Digitale Publikationen“ sind z.B. „eBooks“ oder auf andere Weise als Datei veröffentlichte Texte in Form von nicht ausführbaren Dateien, welche durch eine Ausgabesoftware zur Nutzung durch Dritte dargestellt werden.
Als „Web“ wird das World Wide Web inklusive aller elektronisch abrufbaren (Hypertext-)Dokumente bezeichnet.
Als „Webseite“ wird eine verbundene Gesamtheit von Dateien bezeichnet, deren Inhalte vom Lizenznehmer oder im Auftrag des Lizenznehmers verwaltet werden, die unter einer bestimmten Domain organisiert wird und die öffentlich zugänglich gemacht werden kann.
„Pageview“ oder „Seitenaufruf“ bezeichnet jede Anfrage zum Laden einer einzelnen Seite, auf welcher die Font-Software vom Lizenznehmer eingesetzt wird. Hierzu zählen auch Impressionen, also die Anzeige von eigenen Inhalten, auf fremden Seiten.
„Download“ bezeichnet das Empfangen elektronischer Daten auf einem Empfangsgerät (bspw. einem Computer), sowie die empfangenen elektronischen Daten selbst.
„Social-Media-Kanäle“ bezeichnet digitale Plattformen, die vor allem der Kommunikation, dem Informationsaustausch sowie der Verbreitung, der Erstellung und der Diskussion medialer Inhalte durch die Plattformnutzer und -nutzerinnen dienen, etwa Instagram, YouTube und TikTok.
„Views“ beziffern die Anzahl der Nutzer und Nutzerinnen einer digitalen Plattform, die den jeweiligen Beitrag eines oder einer bestimmten Plattformnutzers/Plattformnutzerin aufgerufen bzw. gesehen haben.
Geistiges Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und Namensnennung
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Font-Software, einschließlich sämtlicher Kopien dem Urheberschutz unterfällt. Fontwerk bleibt ausschließlicher Inhaber aller Urheber-, Lizenz-, Marken-, Eigentums- und sonstigen Rechte.
Fontwerk wäre dem Lizenznehmer sehr verbunden, wenn dieser Fontwerk sowie den Schriftnamen im Impressum oder Kolophon aller Veröffentlichungen nennen und ggf. verlinken würden. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Geheimhaltung
Die Font-Software, ihr Aufbau, ihre Struktur, ihre Organisation und ihr Code sowie verwandte Dateien sind wertvolles Eigentum und Geschäftsgeheimnisse von Fontwerk. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese als solche zu behandeln und erkennt an, dass jegliche vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung der Font-Software, die nicht ausdrücklich durch die Vereinbarung gestattet ist, eine Verletzung der zuvor beschriebenen Rechte darstellt.
Lizenzerweiterung
Übersteigt die tatsächliche Nutzung der Font-Software durch den Lizenznehmer den im Nutzungsvertrag vereinbarten Umfang, ist dieser verpflichtet, bei Fontwerk eine Lizenzerweiterung zu erwerben, die den tatsächlichen Umfang deckt.
Sicherungskopien
Der Lizenznehmer darf Sicherungskopien der Font-Software erstellen, vorausgesetzt, diese dienen ausschließlich Archivierungszwecken oder sind im Rahmen der zulässigen, rechtmäßigen Nutzung der Font-Software zwingend erforderlich (beispielsweise im Rahmen der Cloud-Nutzung). Der Lizenznehmer ist für die sichere Verwahrung, bzw. Aufbewahrung etwaiger Sicherungskopien verantwortlich
Der Lizenznehmer sichert zu, die Sicherungskopien ausschließlich selbst zu verwahren und die alleinige Verfügungsgewalt über diese zu behalten.
Alle zulässigen Sicherungskopien der Font-Software müssen mit denselben Urheberrechts-, Handelsmarken- und sonstigen Eigentumsinformationen wie das Original versehen sein.
Bei Beendigung des Nutzungsvertrages oder Veräußerung der Font-Software müssen das Original und sämtliche Kopien der Font-Software vernichtet werden.
Änderungen
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quellcode der Font-Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu demontieren oder zu zerlegen, zu modifizieren oder zu versuchen, diesen in anderer Weise zu ermitteln. Das Subsetten der Webfonts ist jedoch erlaubt.
Der Lizenznehmer versichert, keine abgeleiteten Werke von der Font-Software oder eines Teils davon zu erzeugen und diese nicht in Verbindung mit Software und/oder Hardware zu nutzen, die abgeleitete Werke von dieser Font-Software erzeugt.
Übertragung der Nutzungsrechte; Veröffentlichung
Der Lizenznehmer ist berechtigt, seine an der Font-Software erworbenen Nutzungsrechte an eine andere Person zu übertragen, sofern der Erwerber bzw. die Erwerberin schriftlich gegenüber Fontwerk und dem Lizenznehmer zustimmt, an alle Regelungen des Nutzungsvertrages sowie dieser Lizenzbedingungen gebunden zu sein und der Lizenznehmer alle Kopien der Font-Software und deren Dokumentation, einschließlich aller Kopien, die auf Speichermedien oder Hardware gespeichert sind, nach der Übertragung vernichtet.
Darüber hinaus ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Font-Software, Kopien oder Bestandteile von dieser an Dritte zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig zu verbreiten.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an der Font-Software oder Bestandteile, Abwandlungen, Umwandlungen oder andersartige Ableitungen dieser über Onlinedienste zu verbreiten oder bereitzustellen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die direkt oder indirekt dazu führen, dass die Font-Software öffentlich zugängliche Software wird oder auf andere Weise einer Vereinbarung über öffentlich verfügbare Software unterliegt.
Die Parteien einigen sich durch Auswahl eines Lizenzmodells bei Abschluss des Nutzungsvertrages darüber, welche der folgenden Nutzungsarten der Lizenznehmer in welchem Umfang berechtigt ist auszuüben.
Desktop (Print)
Die Nutzung erfolgt durch Laden der Font-Software in den Speicher eines Computers oder anderen Ausgabegerätes (z.B. Drucker) durch den Lizenznehmer oder Berechtigte Nutzer.
Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl der Nutzer und Nutzerinnen, unabhängig davon auf wie vielen Arbeitsplätzen bzw. Devices der Nutzer bzw. die Nutzerin die Font-Software nutzt.
Der Lizenznehmer sowie Berechtigte Nutzer sind berechtigt, mit der Font-Software das entsprechende Schriftdesign zu erzeugen.
Jede Verwendung oder Einbindung der Font-Software durch den Lizenznehmer in einer Weise, die es Dritten ermöglicht, mit der Font-Software das Schriftdesign erzeugen, zu bearbeiten oder zu verändern oder zu erzeugen bedarf einer vorab zu erwerbenden entsprechenden Lizenz oder Lizenzerweiterung.
Bei Einbettung der Font-Software in Digitale Publikationen ist der Lizenznehmer verpflichtet, ein anerkanntes Dateiformat zu verwenden, dass die Font-Software durch Verschlüsselung oder Quelltextverschleierung (Obfuscation) schützt (z.B. PDF, EPUB 2.01, EPUB 3 und KF8). Die Font-Software darf nicht in das Betriebssystem übernommen werden, auf dem die Digitale Publikation dargestellt wird.
Web
Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch die Einbindung der Font-Software als Webfonts im WOFF2-Format über die CSS-@font-face-Regel. Die Einbindung der Font-Software kann in eine Webseite, in E-Mail-Marketing-Kommunikation (Newsletter), Online-Werbung wie dynamisch webbasierter Werbeanzeigen oder auf eine andere Weise, welche die Schrift auf Webseiten sichtbar macht erfolgen
Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl von Pageviews. Diese hat der Lizenznehmer nachvollziehbar zu dokumentieren. Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.
Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die Webfonts nicht von anderen Webseiten genutzt oder referenziert werden können. Geeignete technische Schutzmaßnahmen sind hierfür – soweit erforderlich – zu ergreifen.
Social-Media-Kanäle („Social-Media“)
Die Nutzung erfolgt durch Veröffentlichung des mithilfe der Font-Software erstellten Beitrages (Bild- oder Textbeitrag) auf der Plattform, sodass andere Nutzer und Nutzerinnen der Plattform den Beitrag ansehen können. Videobeträge auf Social-Media-Kanälen fallen unter die Nutzung „Audio-Visual“.
Der Umfang der Nutzung wird auf Grundlage der höchsten Anzahl der Follower und Followerinnen des Lizenznehmers auf einem Social-Media-Kanal im Vergleich zu allen Social-Media-Kanälen bestimmt. Diese Statistiken hat der Lizenznehmer nachvollziehbar zu dokumentieren und Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.
Apps
Die Nutzung erfolgt durch Einbettung der Font-Software in Apps des Lizenznehmers.
Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl von Downloads oder Installationen der App durch Dritte. Diese sind nachvollziehbar vom Lizenznehmer zu dokumentieren. Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.
Die Einbettung muss in einer sicheren Art und Weise erfolgen, die verhindert, dass Dritte die Font-Software außerhalb der App verwenden können.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Font-Software in eine App einzubetten, (i) welche die Datenausgabe ermöglicht (z.B. die Erstellung von PDF-, Word-, Tabellenkalkulations- und anderen Dokumenten oder von beschrifteten Fotos und Grafiken), oder (ii) in der die Font-Software einen wesentlichen Anteil oder den Hauptwert der App darstellt, oder (iii) die Teil eines Servers in einer Client-Server-Architektur ist.
Verbreiten von audiovisuellen Inhalten („Audio-Visual“)
Die Verwendung für Kino-, TV- oder Streaming-Dienst-Produktionen sowie Internet-Broadcasting-Produktionen auf Portalen wie YouTube, Instagram, TikTok etc. sowie Trailer, Werbespots, Spielfilme, Fernsehsendungen, Serien, Dokumentation, und ähnliche Formate für kommerzielle Zwecke oder nicht-kommerzielle Zwecke mit jeglichen Mitteln, einschließlich über Netzwerk, Kabel, Satellit, Pay-per-View, digitale Werbeflächen, Entertainment-Systemen in Flugzeugen oder Taxis, Video-on-Demand von Inhalten, einschließlich Filmen oder audiovisuellen Werken, die das Lizenzgut beinhalten, einschließlich Werbung erfolgt durch Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte auf dem jeweiligen Kanal.
Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt hinsichtlich des Internet-Broadcastings anhand der Anzahl der Views bezogen auf den jeweiligen audiovisuellen Inhalt und im Übrigen anhand der Anzahl der Zuschauer und Zuschauerinnen, die jeweils nachvollziehbar vom Lizenznehmer zu dokumentieren sind. Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.
Die Verwendung der Schrift als Teil der erkennbaren Individualisierungsmittel einer (natürlichen oder juristischen) Person, Ware oder Dienstleistung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Logos, Handelsmarken usw.), unabhängig davon, ob sie als Individualisierungsmittel registriert sind oder de facto als solche verwendet werden, ist grundsätzlich untersagt, wenn eine entsprechende Lizenz nicht explizit zwischen den Parteien vereinbart ist
Trial
Das Lizenzmodell „Trial“ erlaubt einem Nutzer oder einer Nutzerin die Nutzung einer Font-Software mit reduziertem Zeichensatz zu Testzwecken. Umfasst ist die einfache Nutzung der unter 4. benannten Lizenzen eines Nutzers oder einer Nutzerin zu Testzwecken unter den im nachfolgenden Absatz benannten Einschränkungen.
Die Nutzungsarten dürfen lediglich zu Testzwecken ausgeübt werden und keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
Basis
Die „Basislizenz“ als Grundangebot umfasst die folgenden einfachen Nutzungsarten:
Desktop (Print) | 1 Nutzer/-in |
Web | Zehntausend (10.000) Pageviews pro Monat. Die Pageviews können auf unterschiedliche Webseiten (bzw. Kanälen) verteilt sein. |
Social-Media | Zehntausend (10.000) Follower/-innen |
Extended
Diese Lizenz setzt sich aus der Basislizenz und den folgenden weiteren Bausteinen zusammen, die vom Lizenznehmer nach seinen Nutzungswünschen erworben werden können:
Desktop (Print) | ab 2 Nutzer/-innen abhängig von der Anzahl der Nutzer/-innen |
Web | ab Zehntausendundeins (10.001) Pageviews pro Monat abhängig von der Anzahl der Pageviews pro Monat |
Social-Media | ab Zehntausendundeins (10.001) Follower/-innen abhängig von der Anzahl der Follower/-innen |
App | abhängig von der Anzahl der Downloads oder Installationen einer App |
Audio-Visual | abhängig von der Anzahl der Views bzw. Zuschauer/-innen |
Soweit der Basislizenz im Rahmen der Extended-Lizenz höhere Parameter im Bereich Desktop (Print), Web oder Social-Media hinzugefügt werden, ersetzt der größere Parameter die in der Basislizenz enthaltene Anzahl in diesem Bereich.
Auf individuelle Anfrage (Enterprise)
Lizenz für Verwendung in Bild- und Wortmarken
Lizenz über den im Webshop angebotenen Nutzungsumfang hinaus
Beendigung des Nutzungsvertrages
Die Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt insbesondere bei grobem Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen vor.
Sonstiges
Der Lizenznehmer sichert zu, alle Berechtigten Nutzer der Font-Software über den Umfang der erworbenen Nutzungsrechte und den Inhalt dieser Bedingungen zu informieren und sicherzustellen, dass diese entsprechend beachtet und eingehalten werden
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesen Bedingungen herausstellen könnten.
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sollen nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Die zur Verfügung gestellte englische Fassung dient nur der Information und ist nicht Bestandteil des Rechtsgeschäftes. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung.
Stand Dezember 2024