Lizenzbedingungen (EULA)

der Fontwerk GmbH, Prenzlauer Allee 186, 10405 Berlin (nachfolgend „Fontwerk“)

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Hinweis

Die rechte Spalte gibt je eine kurze, rechtlich jedoch nicht bindende Zusammenfassung der Bestimmungen wieder (erscheint aus Platzgründen nicht auf den meisten mobilen Geräten).

I. Präambel

Präambel

Wir gewähren dem Lizenznehmer eine zeitlich und örtlich unbegrenzte, nicht-exklusive Lizenz für die Nutzung der Font-Software für private oder geschäftliche Zwecke.

Inhalt und Umfang der Lizenz bestimmen sich anhand des im Nutzungsvertrags ausgewählten Lizenzmodells in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fontwerk GmbH für den Webshop („Webshop-AGB“) sowie diesen Lizenzbedingungen, soweit auf das gewählte Lizenzmodell jeweils anwendbar.

Ziel des Lizenzmodells von Fontwerk ist es insbesondere, Nutzenden Rechtssicherheit bei der Verwendung einer Font-Software für verschiedene Formate eines Projektes zu schaffen.

Im Kern

Andere Kunden können die Schrift ebenfalls lizenzieren. Der Lizenzumfang richtet sich nach dem im Kaufprozess ausgewählten und in der Rechnung angegebenen Lizenzmodell. Es entstehen im Rahmen dieses Umfangs keine weiteren Kosten, die Fonts können zeitlich und örtlich unbegrenzt genutzt werden.

II. Definitionen

Definitionen

Der „Lizenznehmer“ ist derjenige, der die Lizenz an der Font-Software von Fontwerk erworben hat und diese bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser Bedingungen auf Desktop, Webseite, App oder elektronischer Publikation nutzt oder überträgt. Es ist unerheblich, ob der Lizenznehmer Unternehmer oder Verbraucher ist. Als Lizenznehmer wird auch derjenige bezeichnet, für den der Käufer die Lizenz erworben hat.

„Berechtigter Nutzer“ ist derjenige, der sein Nutzungsrecht bestimmungsgemäß vom Lizenznehmer ableitet. Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Mitarbeiter des Lizenznehmers, welche in dessen Einverständnis mit der Font-Software arbeiten.

Als „Dritte“ werden alle Personen bezeichnet, welche keinerlei Rechte zur Nutzung oder Veräußerung der Font-Software innehaben. Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich Endnutzer von mit der Font-Software erstellten Dokumenten, Webseiten, Apps oder eBooks.

„Font-Software“ bezeichnet das Produkt an welchem der Lizenznehmer die Lizenz zur Nutzung erwirbt, nämlich die von Fontwerk auf der Grundlage von Schriftdesigns erstellte kodierte Schriftensoftware, welche als digitaler Font auf Computern und anderen Geräten zur Darstellung des Schriftdesigns verwendet werden kann. Von dem Begriff der Font-Software umfasst ist die mitgelieferte Dokumentation.

„Schriftdesign“ bezeichnet die durch die Font-Software erzeugte bildliche Darstellung der Schrift, inklusive typografischer Zeichen wie Buchstaben, Ziffern, Ornamenten, Symbolen oder Satz- und Sonderzeichen.

Als „Nutzungsvertrag“ wird der Vertrag über den Erwerb der jeweiligen Nutzungsrechte an der ausgewählten Font-Software bezeichnet, welcher zwischen Fontwerk und dem Lizenznehmer abgeschlossen wird. Der Nutzungsvertrag kann sowohl im Wege des von Fontwerk unter www.fontwerk.com betriebenen Webshops als auch im Wege individueller Vertragsverhandlungen zustande kommen.

Als „Lizenzmodelle“ werden die von Fontwerk im Webshop dargestellten und zum Kauf angebotenen Optionen „Trial“, „Standard“, „Extended“ und „Enterprise“ bezeichnet. Jedes Lizenzmodell räumt dem Lizenznehmer verschiedene Nutzungsarten in unterschiedlichem Umfang ein. Der Inhalt der jeweiligen Lizenzmodelle ist unter www.fontwerk.com/de/licensing dargestellt oder kann bei Fontwerk angefragt werden.

Als „Nutzungsart“ werden die Einsatzmöglichkeiten der Font-Software bezeichnet. Dabei handelt es sich um die Nutzung für Print (Desktop), Web, Apps, elektronische Publikationen (eBooks) und Broadcasting.

„App“ ist die Kurzform von Applikation und bezeichnet ein eigenständiges Softwareprogramm, welches auf unterschiedlichen Geräten abspielbar ist und Dritten als Anwendung zur Verfügung gestellt wird. Dazu zählen sowohl Mobil-Programme, sog. mobile Apps (z.B. iOS-, Android- und Windows-Phone-Apps) als auch Desktop-Programme, sog. native oder Desktop-Apps (z.B. macOS-, Windows- und Linux-Apps).

Etwaige spätere Updates sind von dem Begriff der App umfasst und müssen nicht gesondert vergütet werden, insoweit sich der Inhalt oder Umfang der App nicht maßgeblich ändert. Inhalt und Umfang sind jedenfalls dann maßgeblich geändert, wenn eine Abweichung von mehr als 10% vorliegt.

„Elektronische Publikation“, sogenannte „eBook“, bezeichnet eine Sammlung von Texten und ggf. Grafiken in Form einer nicht ausführbaren Datei, welche durch elektronische Ausgabesoftware zur Nutzung durch Dritte auf elektronischen Ausgabegeräten (z.B. „eReader“) dargestellt wird.

Etwaige spätere Updates oder Neuauflagen sind von dem Begriff der Elektronischen Publikation umfasst und müssen nicht gesondert vergütet werden, insoweit sich der Inhalt oder Umfang der Elektronischen Publikation nicht maßgeblich ändert. Inhalt und Umfang sind jedenfalls dann maßgeblich geändert, wenn eine Abweichung von mehr als 10% vorliegt.

Als „Web“ wird das World Wide Web inklusive aller elektronisch abrufbaren (Hypertext-)Dokumente bezeichnet.

Als „Webseite“ wird eine verbundene Gesamtheit von Dateien bezeichnet, deren Inhalte vom Lizenznehmer verwaltet werden, die unter einer bestimmten Domain organisiert wird und die öffentlich zugänglich gemacht werden kann.

„Pageview“ oder „Seitenaufruf“ bezeichnet jede Anfrage zum Laden einer einzelnen Seite jeder der Webseiten des Lizenznehmers, auf welcher die Font-Software einsetzt wird. Es werden nur die vom Lizenznehmer betriebenen Seiten berücksichtigt, die die Font-Software nutzen.

„Download“ bezeichnet das Empfangen elektronischer Daten auf einem Empfangsgerät (bspw. einem Computer), sowie die empfangenen elektronischen Daten selbst.

Im Kern

In diesem Abschnitt werden alle in der EULA genannten relevanten Begriffe wie „Berechtigter Nutzer“, „Lizenzmodelle“, „App“, „Pageview“ usw. erläutert.

III. Gemeinsame Regelungen für alle Nutzungsarten

1.

Geistiges Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und Namensnennung

  1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Font-Software, einschließlich sämtlicher Kopien dem Urheberschutz unterfällt. Fontwerk bleibt ausschließlicher Inhaber aller Urheber-, Lizenz-, Marken-, Eigentums- und sonstigen Rechte.

  2. Fontwerk wäre dem Lizenznehmer sehr verbunden, wenn dieser Fontwerk sowie den Schriftnamen im Impressum oder Kolophon aller Veröffentlichungen nennen und ggf. verlinken würden. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Im Kern

Das geistige Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte bleiben Eigentum von Fontwerk. Namensnennung wäre super, ist aber kein Muss.

2.

Geheimhaltung

Die Font-Software, ihr Aufbau, ihre Struktur, ihre Organisation und ihr Code sowie verwandte Dateien sind wertvolles Eigentum und Geschäftsgeheimnisse von Fontwerk. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese als solche zu behandeln und erkennt an, dass jegliche vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung der Font-Software, die nicht ausdrücklich durch die Vereinbarung gestattet ist, eine Verletzung der zuvor beschriebenen Rechte darstellt.

Im Kern

Die Details der Font-Software sind nicht öffentlich.

3.

Lizenzerweiterung

Übersteigt die tatsächliche Nutzung der Font-Software durch den Lizenznehmer den im Nutzungsvertrag vereinbarten Umfang, ist dieser verpflichtet, bei Fontwerk eine Lizenzerweiterung zu erwerben, die den tatsächlichen Umfang deckt.

Im Kern

Wenn die vereinbarten Lizenzparameter überschritten werden, muss nachlizenziert werden.

4.

Sicherungskopien

  1. Der Lizenznehmer darf Sicherungskopien der Font-Software erstellen, vorausgesetzt, diese dienen ausschließlich Archivierungszwecken oder sind im Rahmen der zulässigen, rechtmäßigen Nutzung der Font-Software zwingend erforderlich (beispielsweise im Rahmen der Cloud-Nutzung). Der Lizenznehmer ist für die sichere Verwahrung, bzw. Aufbewahrung etwaiger Sicherungskopien verantwortlich.

  2. Der Lizenznehmer sichert zu, die Sicherungskopien ausschließlich selbst zu verwahren und die alleinige Verfügungsgewalt über diese zu behalten.

  3. Alle zulässigen Sicherungskopien der Font-Software müssen mit denselben Urheberrechts-, Handelsmarken- und sonstigen Eigentumsinformationen wie das Original versehen sein.

  4. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages oder Veräußerung der Font-Software müssen das Original und sämtliche Kopien der Font-Software vernichtet werden.

Im Kern

Kopien dürfen gemacht werden, sofern das für die normale Nutzung notwendig ist. Niemand sonst darf auf die Kopien Zugriff haben. Rechtliche Informationen müssen den Kopien beiliegen. Im äußerst seltenen Fall eines Vertragsendes müssen alle Kopien gelöscht werden.

5.

Änderungen

  1. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quellcode der Font-Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu demontieren oder zu zerlegen, zu modifizieren oder zu versuchen, diesen in anderer Weise zu ermitteln. Das Subsetten der Webfonts ist jedoch erlaubt.

  2. Der Lizenznehmer versichert, keine abgeleiteten Werke von der Font-Software oder eines Teils davon zu erzeugen und diese nicht in Verbindung mit Software und/oder Hardware zu nutzen, die abgeleitete Werke von dieser Font-Software erzeugt.

Im Kern

Fonts müssen im Originalzustand belassen werden. Aus den Fonts dürfen keine eigenen Werke erzeugt werden.

6.

Übertragung der Nutzungsrechte; Veröffentlichung

  1. Der Lizenznehmer ist berechtigt, seine an der Font-Software erworbenen Nutzungsrechte an eine andere Person zu übertragen, sofern der Erwerber schriftlich gegenüber Fontwerk und dem Lizenznehmer zustimmt, an alle Regelungen des Nutzungsvertrages sowie dieser Lizenzbedingungen gebunden zu sein und der Lizenznehmer alle Kopien der Font-Software und deren Dokumentation, einschließlich aller Kopien, die auf Speichermedien oder Hardware gespeichert sind, nach der Übertragung vernichtet.

  2. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Font-Software, Kopien oder Bestandteile von dieser an Dritte zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig zu verbreiten.

  3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an der Font-Software oder Bestandteile, Abwandlungen, Umwandlungen oder andersartige Ableitungen dieser über Onlinedienste zu verbreiten oder bereitzustellen.

  4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die direkt oder indirekt dazu führen, dass die Font-Software öffentlich zugängliche Software wird oder auf andere Weise einer Vereinbarung über öffentlich verfügbare Software unterliegt.

Im Kern

Lizenzen dürfen übertragen werden, wenn Fontwerk schriftlich darüber informiert wird und die Kopien gelöscht werden. Darüber hinaus dürfen die Fonts oder sonstige Nutzungsrechte nicht weitergegeben werden. Die Fonts dürfen nicht Bestandteil öffentlich zugänglicher Software werden.

IV. Vertragsgegenstand und Nutzungsarten

Die Parteien einigen sich durch Auswahl eines Lizenzmodells bei Abschluss des Nutzungsvertrages darüber, welche der folgenden Nutzungsarten der Lizenznehmer in welchem Umfang berechtigt ist auszuüben.

1.

Print (Desktop)

  1. Die Nutzung erfolgt durch Laden der Font-Software in den Speicher eines Computers oder anderen Ausgabegerätes (z.B. Drucker) durch den Lizenznehmer oder Berechtigte Nutzer.

  2. Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl der Nutzer, unabhängig davon auf wie vielen Arbeitsplätzen bzw. Devices der Nutzer die Font-Software nutzt.

  3. Der Lizenznehmer sowie Berechtigte Nutzer sind berechtigt, mit der Font-Software das entsprechende Schriftdesign zu erzeugen.

  4. Jede Verwendung oder Einbindung der Font-Software durch den Lizenznehmer in einer Weise, die es Dritten ermöglicht, mit der Font-Software das Schriftdesign erzeugen, zu bearbeiten oder zu verändern oder zu erzeugen bedarf einer vorab zu erwerbenden entsprechenden Lizenz oder Lizenzerweiterung.

Im Kern

Desktop-Fonts werden mit Computern oder Ausgabegeräten genutzt. Lizenziert wird nach Anzahl der Nutzer, nicht nach Anzahl der Geräte. Wenn Dritte die Fonts benutzen sollen, ist eine separate Lizenz nötig.

2.

Web

  1. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch die Einbindung der Font-Software in eine Webseite als Webfonts im WOFF2-Format über die CSS-@font-face-Regel.

  2. Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl von Pageviews, die nachvollziehbar zu dokumentieren sind. Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.

  3. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die Webfonts nicht von anderen Webseiten genutzt oder referenziert werden können. Geeignete technische Schutzmaßnahmen sind hierfür – soweit erforderlich – zu ergreifen.

Im Kern

Webfonts werden mittels Self-Hosting in die Webseite eingebunden. Lizenziert wird nach Anzahl monatlicher Pageviews. Dritte dürfen nicht auf die Fonts von außen zugreifen können.

3.

Apps und Elektronische Publikationen (eBooks)

  1. Die Nutzung erfolgt durch Einbettung der Font-Software in Apps und Elektronische Publikationen des Lizenznehmers.

  2. Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl von Downloads oder Installationen der App oder Elektronischen Publikation durch Dritte. Diese sind nachvollziehbar vom Lizenznehmer zu dokumentieren. Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.

  3. Die Einbettung muss in einer sicheren Art und Weise erfolgen, die verhindert, dass Dritte die Font-Software außerhalb der App oder Elektronischen Publikationen verwenden können.
  • a) Bei Einbettung der Font-Software in Elektronische Publikationen ist der Lizenznehmer verpflichtet, ein anerkanntes Dateiformat zu verwenden, dass die Font-Software durch Verschlüsselung oder Quelltextverschleierung (Obfuscation) schützt (z.B. PDF, EPUB 2.01, EPUB 3 und KF8). Die Font-Software darf nicht in das Betriebssystem übernommen werden, auf dem die Elektronische Publikation dargestellt wird.

  • b) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Font-Software in eine App einzubetten, (i) welche die Datenausgabe ermöglicht (z.B. die Erstellung von PDF-, Word-, Tabellenkalkulations- und anderen Dokumenten oder von beschrifteten Fotos und Grafiken), oder (ii) in der die Font-Software einen wesentlichen Anteil oder den Hauptwert der App darstellt, oder (iii) die Teil eines Servers in einer Client-Server-Architektur ist.

Im Kern

Lizenziert wird bei Apps und eBooks nach Anzahl der Downloads. Die Fonts müssen sicher eingebettet werden. Sie dürfen nicht in das Betriebssystem Dritter übernommen werden können. Apps, die selbst Dokumente und Dateien erzeugen oder bei denen Fonts den wesentlichen Wert darstellen, sind nicht von der Lizenz abgedeckt.

4.

Übertragung und Streaming von Filmen und audiovisuellen Inhalten; Broadcasting

  1. Die Verwendung für Kino-, TV- oder Streaming-Dienst-Produktionen sowie Internet-Broadcasting-Produktionen auf Portalen wie YouTube, Facebook etc. sowie Trailer, Werbespots, Spielfilme, Fernsehsendungen, Serien, Dokumentation, und ähnliche Formate für kommerzielle Zwecke oder nicht-kommerzielle Zwecke mit jeglichen Mitteln, einschließlich über Netzwerk, Kabel, Satellit, Pay-per-View, digitale Werbeflächen, Entertainment-Systemen in Flugzeugen oder Taxis, Video-on-Demand von Inhalten, einschließlich Filmen oder audiovisuellen Werken, die das Lizenzgut beinhalten, einschließlich Werbung erfolgt durch Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte auf dem jeweiligen Kanal.

  2. Die Bestimmung des Umfangs der Nutzung erfolgt anhand der Anzahl der Zuschauer, die nachvollziehbar vom Lizenzehmer zu dokumentieren sind. Fontwerk behält sich das Recht vor, schriftliche Kopien der Dokumentation anzufordern.

Im Kern

Lizenziert wird bei den verschiedenen Formen audiovisueller Inhalte nach Anzahl der Zuschauer.

Hinweis: Für diese Art der Benutzung wird mindestens eine Extended-Lizenz benötigt.

V. Lizenzmodelle

Trial

  1. Das Lizenzmodell „Trial“ erlaubt einem Nutzer die Nutzung einer Font-Software mit reduziertem Zeichensatz und reduzierter Funktionalität zu Testzwecken. Umfasst ist die einfache Nutzung der unter IV. benannten Lizenzen eines Nutzers zu Testzwecken unter den nachfolgend in Absatz 2 benannten Einschränkungen.

  2. Die Nutzungsarten dürfen lediglich zu Testzwecken ausgeübt werden und keinem Dritten zugänglich gemacht werden.

Standard

Das Lizenzmodell „Standard“ umfasst die folgenden einfachen Nutzungsarten:

  • Print (Desktop): 1 Nutzer;

  • Web: Einhunderttausend (100.000) Pageviews pro Monat. Die Pageviews können auf unterschiedliche Webseiten (bzw. Kanäle) verteilt sein;

  • App: Eintausend (1.000) Downloads einer App;

  • eBook: Zehntausend (10.000) Downloads eines eBooks.

Extended

Das Lizenzmodell „Extended“ umfasst die folgenden einfachen Nutzungsarten:

  • Print (Desktop): Fünfzehn (15) Nutzer;

  • Web: Einemillionfünfhunderttausend (1.500.000) Pageviews pro Monat. Die Pageviews können auf unterschiedliche Webseiten (bzw. Kanäle) verteilt sein;

  • App: Fünfzehntausend (15.000) Downloads einer App;

  • eBook: Einhundertfünfzigtausend (150.000) Downloads eines eBooks; sowie

  • Broadcasting: Einemillionenfünfhunderttausend (1.500.000) Zuschauer.

VI. Schlussbestimmungen

1.

Beendigung des Nutzungsvertrages

Die Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt insbesondere bei grobem Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen vor.

Im Kern

Der Vertrag kann bei groben Verstößen beidseitig gekündigt werden.

2.

Sonstiges

  1. Der Lizenznehmer sichert zu, alle Berechtigten Nutzer der Font-Software über den Umfang der erworbenen Nutzungsrechte und den Inhalt dieser Bedingungen zu informieren und sicherzustellen, dass diese entsprechend beachtet und eingehalten werden.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesen Bedingungen herausstellen könnten.

  4. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sollen nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Die zur Verfügung gestellte englische Fassung dient nur der Information und ist nicht Bestandteil des Rechtsgeschäftes. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung.

Stand August 2022

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Im Kern

Alle Nutzer müssen das erworbene Lizenzmodell und diese EULA kennen. Es gilt die deutsche EULA.

Noch Fragen?

Sollten noch Fragen offen sein, werden diese vielleicht schon in den FAQ beantwortet, spätestens aber durch uns persönlich.